Bedingungen für die Anmeldung und Teilnahme an den Kursen und Touren mit den Mountaindogs
(Stand: 3/2024)
1 Teilnahmeberechtigung
An Veranstaltungen ist eine Teilnahme ab 18 Jahren möglich. Die teilnehmenden Hunde müssen mindestens 12 Monate alt sein.
2 Ihre Leistungsfähigkeit und Ihr Verhalten
Die Leistungsfähigkeit und Gesundheitszustand der Teilnehmenden, Mensch wie auch Hund, muss den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung so weit gerecht werden, dass die Gruppe nicht
unzumutbar behindert oder gefährdet wird.
Die Veranstaltungsleitung kann die Teilnehmer*innen im Vorfeld von der Veranstaltung ausschließen (siehe unten), wenn er*sie den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen erscheint.
Bei einer bereits begonnenen Veranstaltung ist ein Ausschluss möglich, wenn die Gruppe in unzumutbarer Weise gestört, behindert, gefährdet oder die Anweisungen der Leiter*innen nicht befolgt
werden.
Wenn der*die Teilnehmer*in ein gesundheitliches Problem (z.B. Allergie, Verletzung, Diabetes etc.) hat, das den Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigen könnte, ist er*sie verpflichtet, die
Veranstaltungsleitung vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. Dies gilt ebenso für die teilnehmenden Hunde.
Wurde ein*e Teilnehmer*in aus o. g. Gründen durch die Veranstaltungsleitung von einer Veranstaltung ausgeschlossen, sind sämtliche durch ihn*sie verschuldete Folgekosten von ihm*ihr zu tragen. Andererseits kann der*die Teilnehmer*in, wenn die Leistungsfähigkeit die ausgeschriebenen Anforderungen übersteigt, nicht damit rechnen, dass der Leistungsanspruch erfüllt wird. Eine nach Veranstaltungsbeginn festgestellte Fehleinschätzung des eigenen Könnens rechtfertigt keine Erstattung des Veranstaltungspreises.
3 Anmeldung, Bezahlung
Die Anmeldung erfolgt über das ausgefüllte Anmeldeformular. Die Bezahlung erfolgt vorab per Rechnung. Mit der Buchung hat der*die Teilnehmer*in eingewilligt, dass zum Zwecke der Kontaktaufnahme untereinander, insbesondere zur Bildung von Fahrgemeinschaften zur privaten Anreise, Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse an die Teilnehmer*innen und Leiter*innen der Veranstaltung weitergegeben werden.
4 Bestätigung Ihrer Anmeldung
Wird Ihre Anmeldung angenommen, erhalten Sie in der Regel innerhalb einer Woche eine Teilnahmebestätigung mit Informationen zur Veranstaltung.
5 Bezahlung der Preise/ggf. Vorauszahlungen
Der Preis beinhaltet, soweit nicht anders angegeben, ausschließlich die Touren- bzw. Kursgebühr.
Dazu kommen je nach Veranstaltung Ihre persönlichen Kosten für Anreise, Übernachtung, Verpflegung, Lift etc., die generell individuell vor Ort zu bezahlen sind.
Der Veranstaltungspreis wird mit Bestätigung der Anmeldung in Rechnung gestellt. Die Teilnahmegebühr ist bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu bezahlen. Bei Anmeldung innerhalb der letzten
zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist die Teilnahmegebühr innerhalb von einer Wochen, zwingend jedoch vor Veranstaltungsbeginn, zu bezahlen.
6 Rücktritt
Ein notwendiger Rücktritt sollte in Ihrem eigenen Interesse unverzüglich gemeldet werden.
Hierbei entstehen folgende Stornokosten:
Bei Touren mit Übernachtung
Bei Tagestouren/Touren ohne Übernachtung
Ist eine Veranstaltung voll belegt und kann der Platz, der durch den Rücktritt frei wird, an eine Person innerhalb von zwei Werktagen von der Warteliste vergeben werden, wird der gesamte
Veranstaltungspreis abzüglich der Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00€ erstattet.
Bei nicht antreten der Veranstaltung, vorzeitiger Abreise, verspäteter Anreise oder Ausschluss durch die Veranstaltungsleiter*innen nach Veranstaltungsbeginn haben Sie keinen Anspruch auf
Erstattung des Preises und ggf. geleisteter Vorauszahlungen.
7 Absage durch die Mountaindogs
Bei nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl, aus Sicherheitsgründen, wegen ungünstiger Witterungs- und Schneeverhältnisse oder bei Ausfall der Tourenleitung ist es notwendig die Veranstaltung
auch kurzfristig abzusagen. In diesen Fällen werden Preis vollständig erstattet.
Eine zur Durchführung der Veranstaltung notwendig gewordene Zieländerung bei Kursen berechtigen nicht zum Rücktritt bzw. zu Erstattungsansprüchen.
9 Abbruch der Veranstaltung
Bei Abbruch der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aus einem anderen besonderen Anlass besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises/ggf. geleisteter Vorauszahlungen. Eine mangelhafte Erfüllung des Angebots kann daraus nicht abgeleitet werden.
10 Vorzeitige Abreise/Ausschluss
Bei vorzeitiger Abreise, Erkrankung oder Unfall während der Veranstaltung, verspäteter Anreise oder bei Ausschluss durch die Veranstaltungsleiter*innen nach Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises/ggf. geleisteter Vorauszahlungen.
11 Haftung und Versicherung
Veranstaltungen im Gebirge sind nie ohne Risiko (siehe Punkt 12 "Erhöhtes Risiko im Gebirge").
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
12 Erhöhtes Risiko im Gebirge
Bei sämtlichen Veranstaltungen ist zu beachten, dass insbesondere im Bergsport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht, z. B. Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Kälteschäden
etc.
Dieses Risiko kann auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung durch den Bergwanderführer nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden. Das alpine Restrisiko muss der*die
Teilnehmer*in selbst tragen. Auch ist zu beachten, dass im Gebirge, vor allem in abgelegenen Regionen, aufgrund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang
Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, sodass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem*r
Teilnehmer*in ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Veranstaltungsvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es
wird dem*r Teilnehmer*in deshalb dringend empfohlen, sich intensiv (z. B. durch Studium der einschlägigen alpinen Fachliteratur) mit den Anforderungen und Risiken auseinanderzusetzen, die mit der
von ihm*ihr gebuchten Veranstaltung verbunden sein können. Es besteht zudem kein Anspruch auf konkrete Gipfelbesteigungen, selbst wenn diese in Ausschreibungstexten erwähnt werden.
13 Ausrüstung
Die Mitnahme der vorgeschriebenen Ausrüstung ist zwingend erforderlich. Erfolg und Sicherheit der Veranstaltung können von der Qualität und Vollständigkeit der Ausrüstung abhängen. Mangelhafte oder unvollständige Ausrüstung kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
14 An- und Abreise
Die An- und Abreise erfolgt bei allen Veranstaltungen auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten. Eine Ausnahme sind Veranstaltungen, bei denen die An- und Abreise im Preis enthalten ist.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen/Klauseln der Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so hat dies nicht zu Folge, dass der gesamte Vertrag unwirksam ist. Die unwirksame Bestimmung ist in eine wirksame umzudeuten, die der unwirksamen möglichst nahe kommt.